I-3 Wx 252/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-02-16, I-3 Wx 252/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-02-16, I-3 Wx 252/17
I-3 Wx 252/17Obergericht16.02.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 252/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-02-16
Aktenzeichen: I-3 Wx 252/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0216.I3WX252.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Von der Erhebung der Gerichtskosten sowohl für den ersten als auch für den zweiten Rechtszug ist abzusehen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet für die erste Instanz nicht statt; die dem Beteiligten zu 2. im Beschwerdeverfahren notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten hat die Beteiligte zu 1. zu tragen.
Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren: bis 1.000 €
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