I-1 U 112/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-02-06, I-1 U 112/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-02-06, I-1 U 112/17
I-1 U 112/17Obergericht06.02.2018
Regest
Leitsatz: Zur Betriebsgefahr eines Rettungsfahrzeugs, das ungebremst mit mindestens 43 km/h bei Rotlicht in den Kreuzungsbereich einfährt. StVG §§ 7, 17 Abs. 1, Abs. 2; StVO § 35 Abs. 5a; Abs. 8
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 112/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-06
Aktenzeichen: I-1 U 112/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0206.I1U112.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Leitsätze
Leitsatz:
Zur Betriebsgefahr eines Rettungsfahrzeugs, das ungebremst mit mindestens 43 km/h bei Rotlicht in den Kreuzungsbereich einfährt.
StVG §§ 7, 17 Abs. 1, Abs. 2; StVO § 35 Abs. 5a; Abs. 8
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19.07.2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.352,19 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31. Dezember 2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz haben der Kläger zu 81 Prozent und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 19 Prozent zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger zu 63 Prozent und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 37 Prozent zu tragen.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Gründe:
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