10 W 440/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-02-06, 10 W 440/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-02-06, 10 W 440/17
10 W 440/17Obergericht06.02.2018
Regest
Wenn ein Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt, liegt eine Mehrzahl von Anträgen vor, die jeweils eine gesonderte Gebühr nach Nr. 15213 Ziffer 4 KV GNotKG auslösen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 W 440/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-02-06
Aktenzeichen: 10 W 440/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0206.10W440.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Leitsätze
Wenn ein Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt, liegt eine Mehrzahl von Anträgen vor, die jeweils eine gesonderte Gebühr nach Nr. 15213 Ziffer 4 KV GNotKG auslösen.
Tenor
Die Beschwerde der Kostenschuldnerin gegen den Beschluss der 212. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 13. November 2017 wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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