I-5 U 113/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-02-01, I-5 U 113/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-02-01, I-5 U 113/13
I-5 U 113/13Obergericht01.02.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 113/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-01
Aktenzeichen: I-5 U 113/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0201.I5U113.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 09.07.2013 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 44.929,13 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 8 Prozentpunkten über Basiszinssatz seit dem 17.12.2011 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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