Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-02-01, I-10 W 10/18

I-10 W 10/18Obergericht01.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 10/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-02-01

Aktenzeichen: I-10 W 10/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0201.I10W10.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die weitere Beschwerde der Landeskasse werden der Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 6. Dezember 2017 und der Beschluss des Amtsgerichts Krefeld – Vollstreckungsgericht – vom 6. November 2017 abgeändert. Auf die Erinnerung der Landeskasse wir der Kostenansatz des Obergerichtsvollziehers W. K. vom 5. Juni 2017 dahingehend abgeändert, dass die Gebühr für eine nicht erledigte Pfändung gem. Nr. 604 i.V.m. Nr. 205 KV-GvKostG nach Abnahme der Vermögensauskunft in Höhe von 15 € nebst anteiliger Auslagenpauschale über 3 € nicht erhoben wird.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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