Verg 41/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-01-31, Verg 41/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-01-31, Verg 41/16
Verg 41/16Obergericht31.01.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 41/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-01-31
Aktenzeichen: Verg 41/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0131.VERG41.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf, vom 23.09.2016 (VK D – 22/2015 B/Z) wird zurückgewiesen.
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf, vom 23.09.2016 (VK D – 22/2015 B/Z) aufgehoben.
Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer und die der Antragsgegnerin in diesem Verfahren zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung entstandenen notwendigen Aufwendungen sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 11.770,12 € festgesetzt.
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