Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-01-30, 23 U 87/17

23 U 87/17Obergericht30.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 87/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-01-30

Aktenzeichen: 23 U 87/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0130.23U87.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19.06.2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 108,71 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.12.2015 und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 887,03 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.12.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz werden dem Kläger zu 96 % und der Beklagten zu 4 % auferlegt. Die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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