23 U 49/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-01-30, 23 U 49/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-01-30, 23 U 49/16
23 U 49/16Obergericht30.01.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 49/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-01-30
Aktenzeichen: 23 U 49/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0130.23U49.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 06.04.2016 teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.021,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.07.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Auf die Widerklage und die Hilfswiderklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 13.476,84 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 5.500,- € seit dem 26.06.2013 und aus 7.976,84 € seit dem 24.02.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 79% und die Beklagte zu 21%. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.