21 U 11/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-01-23, 21 U 11/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-01-23, 21 U 11/17
21 U 11/17Obergericht23.01.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 21 U 11/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-01-23
Aktenzeichen: 21 U 11/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0123.21U11.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilssenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 23.12.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Wuppertal abgeändert und wie folgt neu gefasst:
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- Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 8.508,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.07.2014 zu zahlen.
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- Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, den Klägern sämtliche weitere Schäden zu ersetzen, die ihnen durch die Verletzung der Pflicht, sie im Rahmen der Kaufvertragsverhandlungen im Herbst 2011 auf die Untersuchungsbedürftigkeit des Erdgeschossbodens des Objekts A. in Stadt 1 hinzuweisen, noch entstehen werden.
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- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die weitergehende Berufung des Beklagten und die Berufung der Kläger werden zurückgewiesen.
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- Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Kläger 65 %, der Beklagte 35 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern zu 73 % auferlegt, dem Beklagten zu 27 %.
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- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird gestattet, die Vollstreckung abzuwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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- Die Revision wird nicht zugelassen.
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