I - 9 U 13/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-07-21, I - 9 U 13/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-07-21, I - 9 U 13/17
I - 9 U 13/17Obergericht21.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I - 9 U 13/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-21
Aktenzeichen: I - 9 U 13/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0721.I9U13.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 10. November 2016 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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