Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-07-20, I-11 U 32/15

I-11 U 32/15Obergericht20.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-11 U 32/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-07-20

Aktenzeichen: I-11 U 32/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0720.I11U32.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 06.11.2015 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des beizutreibenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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