3 Kart 21/16 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-07-12, 3 Kart 21/16 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-07-12, 3 Kart 21/16 (V)
3 Kart 21/16 (V)Obergericht12.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 21/16 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-07-12
Aktenzeichen: 3 Kart 21/16 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0712.3KART21.16V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin vom 15.03.2016 gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 12.02.2016, Az.: BK4S2-0000243, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwenigen Auslagen der Bundesnetzagentur trägt die Antragstellerin. Die weitere Beteiligte trägt ihre Kosten selbst.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf … € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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