4 U 65/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-07-07, 4 U 65/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-07-07, 4 U 65/16
4 U 65/16Obergericht07.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 U 65/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-07
Aktenzeichen: 4 U 65/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0707.4U65.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 11. Zivilkammer des LG Düsseldorf - Einzelrichterin - vom 15.04.2016 abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 34.603,83 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.12.2012 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Berufungsinstanz trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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