I-10 W 376/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-07-06, I-10 W 376/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-07-06, I-10 W 376/17
I-10 W 376/17Obergericht06.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 376/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-07-06
Aktenzeichen: I-10 W 376/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0706.I10W376.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal – Einzelrichterin – vom 14. Juni 2017 abgeändert. Die Vergütung des Sachverständigen K. für seine Gutachtertätigkeit wird auf insgesamt 1.500 € festgesetzt. Der weitergehende Vergütungsantrag des Sachverständigen wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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