Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-07-06, 20 U 91/16

20 U 91/16Obergericht06.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 U 91/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-07-06

Aktenzeichen: 20 U 91/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0706.20U91.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 12. Juli 2016 teilweise abgeändert.

Es wird festgestellt, dass die zwischen den Parteien geschlossenen Darlehnsverträge mit den Nummern 67077706… und 67077709… durch die Erklärung des Klägers vom 20.05.2015 wirksam widerrufen wurden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages leisten. Die Kläger können die Vollstreckung in Höhe von 110 % des beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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