I-1 U 115/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-06-27, I-1 U 115/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-06-27, I-1 U 115/16
I-1 U 115/16Obergericht27.06.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 115/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-27
Aktenzeichen: I-1 U 115/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0627.I1U115.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das am 7. Juli 2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 4.640,15 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juni 2014 zu zahlen.
Darüber hinaus werden die Beklagten verurteilt, als Gesamtschuldner die Klägerin von den Kosten freizustellen, die für die außergerichtliche Tätigkeit der Rechtsanwälte A…, B… und C… in Höhe von 78,64 € entstanden sind.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 63 % der Klägerin und 37 % den Beklagten als Gesamtschuldner auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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