I-23 U 87/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-06-13, I-23 U 87/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-06-13, I-23 U 87/16
I-23 U 87/16Obergericht13.06.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 87/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-13
Aktenzeichen: I-23 U 87/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0613.I23U87.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 22.06.2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens und die durch die Nebenintervention verursachten Kosten werden der Beklagten auferlegt.
Das angefochtene und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin oder die Streithelfer Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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