21 U 4/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-06-13, 21 U 4/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-06-13, 21 U 4/17
21 U 4/17Obergericht13.06.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 21 U 4/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-13
Aktenzeichen: 21 U 4/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0613.21U4.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 13.12.2016 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal – Einzelrichter – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht zuvor die Kläger Sicherheit in selber Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet haben.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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