I - 7 U 78/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-06-09, I - 7 U 78/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-06-09, I - 7 U 78/16
I - 7 U 78/16Obergericht09.06.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I - 7 U 78/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-09
Aktenzeichen: I - 7 U 78/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0609.I7U78.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.04.2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld – 5 O 284/15 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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