I-20 U 38/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-06-08, I-20 U 38/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-06-08, I-20 U 38/16
I-20 U 38/16Obergericht08.06.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 38/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-08
Aktenzeichen: I-20 U 38/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0608.I20U38.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23. Dezember 2015 verkündete Urteil der 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des beitreibbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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