I-15 U 68/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-06-08, I-15 U 68/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-06-08, I-15 U 68/16
I-15 U 68/16Obergericht08.06.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 68/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-08
Aktenzeichen: I-15 U 68/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0608.I15U68.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Das vorliegende Urteil und das Urteil des Landgerichts (soweit nicht bereits teilrechtskräftig) sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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