Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-05-26, 16 U 61/16

16 U 61/16Obergericht26.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 16 U 61/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-26

Aktenzeichen: 16 U 61/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0526.16U61.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 22.03.2016 verkündete Schlussurteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – 5 O 176/13 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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