VI-Kart 6/16 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-05-24, VI-Kart 6/16 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-05-24, VI-Kart 6/16 (V)
VI-Kart 6/16 (V)Obergericht24.05.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 6/16 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-05-24
Aktenzeichen: VI-Kart 6/16 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0524.VI.KART6.16V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
- I. Die Beschwerde der Beigeladenen zu 2. gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 11. April 2016 – B6-32/15 – wird als unzulässig verworfen.
- II. Die Beigeladene zu 2. trägt die Kosten des Verfahrens und die dem Beschwerdegegner zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit entstandenen notwendigen Auslagen.
- III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
- IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 30 Mio. €.
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