III-3 AR 153/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-05-23, III-3 AR 153/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-05-23, III-3 AR 153/15
III-3 AR 153/15Obergericht23.05.2017
Regest
Kein Anspruch auf Entschädigung nach StrEG bei unrechtmäßiger Auslieferungshaft grundsätzlich auch im Falle möglichen gerichtlichen Vertretenmüssens.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-3 AR 153/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-05-23
Aktenzeichen: III-3 AR 153/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0523.III8211.3AR153.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Leitsätze
Kein Anspruch auf Entschädigung nach StrEG bei unrechtmäßiger Auslieferungshaft grundsätzlich auch im Falle möglichen gerichtlichen Vertretenmüssens.
Tenor
Der Antrag des Verfolgten, ihn für den ihm durch den Vollzug der Auslieferungshaft erlittenen Schaden aus der Staatskasse zu entschädigen, wird abgelehnt.
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