Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-05-23, III-3 AR 153/15

III-3 AR 153/15Obergericht23.05.2017

Regest

Kein Anspruch auf Entschädigung nach StrEG bei unrechtmäßiger Auslieferungshaft grundsätzlich auch im Falle möglichen gerichtlichen Vertretenmüssens.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — III-3 AR 153/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-05-23

Aktenzeichen: III-3 AR 153/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0523.III8211.3AR153.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Leitsätze

Kein Anspruch auf Entschädigung nach StrEG bei unrechtmäßiger Auslieferungshaft grundsätzlich auch im Falle möglichen gerichtlichen Vertretenmüssens.

Tenor

Der Antrag des Verfolgten, ihn für den ihm durch den Vollzug der Auslieferungshaft erlittenen Schaden aus der Staatskasse zu entschädigen, wird abgelehnt.

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