I - 7 U 37/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-01-13, I - 7 U 37/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-01-13, I - 7 U 37/16
I - 7 U 37/16Obergericht13.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I - 7 U 37/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-13
Aktenzeichen: I - 7 U 37/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0113.I7U37.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 22.01.2016 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsrechtszuges hat der Kläger zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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