Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-01-13, I-2 U 82/16

I-2 U 82/16Obergericht13.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 82/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-01-13

Aktenzeichen: I-2 U 82/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0113.I2U82.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.Auf Antrag der Verfügungsbeklagten wird die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 12.12.2016 (Az.: 4c O 48/16) vorläufig ohne Sicherheitsleistung der Verfügungsbeklagten eingestellt.

Die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung wird aufgehoben, wenn nicht die Verfügungsbeklagte binnen einer Frist von zwei Wochen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500.000,- € erbringt.

II.Der weitergehende Einstellungsantrag wird zurückgewiesen.

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