I-2 U 82/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-01-13, I-2 U 82/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-01-13, I-2 U 82/16
I-2 U 82/16Obergericht13.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 82/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-01-13
Aktenzeichen: I-2 U 82/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0113.I2U82.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.Auf Antrag der Verfügungsbeklagten wird die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 12.12.2016 (Az.: 4c O 48/16) vorläufig ohne Sicherheitsleistung der Verfügungsbeklagten eingestellt.
Die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung wird aufgehoben, wenn nicht die Verfügungsbeklagte binnen einer Frist von zwei Wochen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500.000,- € erbringt.
II.Der weitergehende Einstellungsantrag wird zurückgewiesen.
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