I-17 U 109/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-01-13, I-17 U 109/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-01-13, I-17 U 109/16
I-17 U 109/16Obergericht13.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 109/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-13
Aktenzeichen: I-17 U 109/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0113.I17U109.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 20.04.2016 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger je zur Hälfte.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
II.
Die Revision wird zugelassen.
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