I-12 U 91/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-01-12, I-12 U 91/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-01-12, I-12 U 91/13
I-12 U 91/13Obergericht12.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 91/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-12
Aktenzeichen: I-12 U 91/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0112.I12U91.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 25.06.2013 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer – Einzelrichterin – des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.896,10 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.01.2012 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens IX ZR 65/14 hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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