Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-01-11, I-18 U 164/15

I-18 U 164/15Obergericht11.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 164/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-01-11

Aktenzeichen: I-18 U 164/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0111.I18U164.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.11.2015 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (33 O 51/15) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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