I-1 U 46/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-01-10, I-1 U 46/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-01-10, I-1 U 46/16
I-1 U 46/16Obergericht10.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 46/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-10
Aktenzeichen: I-1 U 46/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0110.I1U46.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das am 10. März 2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.798,55 € sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 255,85 € jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 %Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 5. Juni 2014 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Beklagten zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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