I-24 U 34/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-01-09, I-24 U 34/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-01-09, I-24 U 34/16
I-24 U 34/16Obergericht09.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 34/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-01-09
Aktenzeichen: I-24 U 34/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0109.I24U34.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten zu 2) gegen das am 27.10.2016 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO im Beschlussverfahren zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte zu 2).
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten zu 2) wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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