VI-3 Kart 1203/16 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-12-30, VI-3 Kart 1203/16 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-12-30, VI-3 Kart 1203/16 (V)
VI-3 Kart 1203/16 (V)Obergericht30.12.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 1203/16 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-12-30
Aktenzeichen: VI-3 Kart 1203/16 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1230.VI3KART1203.16V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Bis zur Entscheidung über den Eilantrag wird die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Wirkungen des streitgegenständlichen Vergleichsvertrags vom 28.11.2016 zwischen der Bundesnetzagentur und den Beteiligten zu 1) bis 3) dergestalt zu suspendieren, dass sie der Beteiligten zu 1) untersagt, weitere Versteigerungen von Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresprodukten für Transportkapazitäten auf der A. durchzuführen bzw. durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Beteiligte zu 1) bis zur Entscheidung des Senats über den Eilantrag derartige Versteigerungen unterlässt.
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