I-2 U 13/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-12-20, I-2 U 13/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-12-20, I-2 U 13/14
I-2 U 13/14Obergericht20.12.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 13/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-20
Aktenzeichen: I-2 U 13/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1220.I2U13.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I. Auf die Berufung wird das am 20. März 2014 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
III. Das Urteil ist für die Beklagte wegen ihrer Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Der Streitwert wird auf 250.000,- € festgesetzt.
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