I-9 U 275/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-12-16, I-9 U 275/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-12-16, I-9 U 275/09
I-9 U 275/09Obergericht16.12.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 275/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-16
Aktenzeichen: I-9 U 275/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1216.I9U275.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: hat der 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten ….. wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Dieses und das angefochtene Urteil sind wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.