Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-12-16, I-9 U 275/09

I-9 U 275/09Obergericht16.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 275/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-16

Aktenzeichen: I-9 U 275/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1216.I9U275.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: hat der 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten ….. wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Dieses und das angefochtene Urteil sind wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.