Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-12-16, I-16 U 19/16

I-16 U 19/16Obergericht16.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 19/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-16

Aktenzeichen: I-16 U 19/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1216.I16U19.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 22. Dezember 2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal- Az.: 1 O 210/15 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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