Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-12-15, I-6 U 97/16

I-6 U 97/16Obergericht15.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 97/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-15

Aktenzeichen: I-6 U 97/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1215.I6U97.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels des Beklagten und der Anschlussberufung der Klägerin das am 01.04.2016 verkündete und mit Beschluss vom 12.05.2016 berichtigte Teil- und Grundurteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf bezüglich des Klageantrages zu 4) einschließlich des ihm zugrundeliegenden Verfahrens aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.

Im Übrigen wird das genannte Urteil teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klageanträge zu 1) und 2) werden abgewiesen.

Der Klageantrag zu 3) ist dem Grunde nach gerechtfertigt. Die Einwendungen der Vorteilsausgleichung und des mitwirkenden Verschuldens bleiben dem Betragsverfahren vorbehalten, letzteres jedoch nur für Schäden, die nach dem 29.02.2012 entstanden sind.

Die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens bleibt dem Landgericht vorbehalten.

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