I-2 U 31/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-12-14, I-2 U 31/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-12-14, I-2 U 31/16
I-2 U 31/16Obergericht14.12.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 31/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-12-14
Aktenzeichen: I-2 U 31/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1214.I2U31.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
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I. Der Antrag der Klägerin auf Anordnung von Geheimhaltungsmaßnahmen im Schriftsatz vom 14.10.2016 (Berufungserwiderung Teil 2/2) wird im Umfang der Ziffer II. zurückgewiesen.
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II. Für eine Entscheidung über die Anträge gemäß Ziffer III. des Schriftsatzes vom 14.10.2016 (Berufungserwiderung Teil 2/2) besteht derzeit keine Veranlassung. Entsprechende Anordnungen können erforderlichenfalls zu Beginn der mündlichen Verhandlung getroffen werden.
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