I-10 W 307/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-12-08, I-10 W 307/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-12-08, I-10 W 307/16
I-10 W 307/16Obergericht08.12.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 307/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-12-08
Aktenzeichen: I-10 W 307/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1208.I10W307.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – vom 15. November 2016 abgeändert. Die Erinnerung der Kostenschuldnerin gegen den Kostenansatz des Landgerichts Düsseldorf vom 9. Juni 2016 (Bl. VII GA) in Verbindung mit der hierzu ergangenen Kostenrechnung vom 10. Juni 2016 (Kassenzeichen 701429272104) wird zurückgewiesen.
Die Erinnerung der Kostenschuldnerin gegen den Kostenansatz des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29. April 2016 (Bl. VI GA) in Verbindung mit der hierzu ergangenen Kostenrechnung vom 2. Mai 2016 (Kassenzeichen 701080422005) wird zurückgewiesen.
Das Erinnerungs- und das Beschwerdeverfahren sind gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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