Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-12-06, I-3 Wx 322/15

I-3 Wx 322/15Obergericht06.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 322/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-12-06

Aktenzeichen: I-3 Wx 322/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1206.I3WX322.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird geändert.

Es wird festgestellt, dass sich der Zwangsmittelantrag der Gläubigerin mit Schriftsatz vom 23. Juli 2015 in der Hauptsache erledigt hat.

Die Kosten des Zwangsmittelverfahrens beider Rechtszüge werden der Schuldnerin auferlegt.

Streitwerte: für das Verfahren vor dem Landgericht (klarstellend): 5.000 €; für das Beschwerdeverfahren: die im Zwangsmittelverfahren im ersten Rechtszug vor dem Landgericht entstandenen Kosten.

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