I-3 Wx 322/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-12-06, I-3 Wx 322/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-12-06, I-3 Wx 322/15
I-3 Wx 322/15Obergericht06.12.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 322/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-12-06
Aktenzeichen: I-3 Wx 322/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1206.I3WX322.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die angefochtene Entscheidung wird geändert.
Es wird festgestellt, dass sich der Zwangsmittelantrag der Gläubigerin mit Schriftsatz vom 23. Juli 2015 in der Hauptsache erledigt hat.
Die Kosten des Zwangsmittelverfahrens beider Rechtszüge werden der Schuldnerin auferlegt.
Streitwerte: für das Verfahren vor dem Landgericht (klarstellend): 5.000 €; für das Beschwerdeverfahren: die im Zwangsmittelverfahren im ersten Rechtszug vor dem Landgericht entstandenen Kosten.
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