VI-3 Kart 112/15 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-11-30, VI-3 Kart 112/15 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-11-30, VI-3 Kart 112/15 (V)
VI-3 Kart 112/15 (V)Obergericht30.11.2016
Regest
§ 18 Abs. 1 StromNEV Eine auf der Höchstspannungsebene angeschlossene Erzeugungsanlage speist nicht „dezentral“ im Sinne des § 18 Abs. 1 StromNEV ein, so dass kei-ne Entgelte für die dezentrale Einspeisung zu gewähren sind.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 112/15 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-11-30
Aktenzeichen: VI-3 Kart 112/15 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1130.VI3KART112.15V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Leitsätze
§ 18 Abs. 1 StromNEV
Eine auf der Höchstspannungsebene angeschlossene Erzeugungsanlage speist nicht „dezentral“ im Sinne des § 18 Abs. 1 StromNEV ein, so dass kei-ne Entgelte für die dezentrale Einspeisung zu gewähren sind.
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin vom 9.6.2015 gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur vom 6.5.2015, Az. BK8-13/103, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur trägt die Antragstellerin. Die weitere Beteiligte trägt ihre Kosten selbst.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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