Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-11-30, VI-3 Kart 112/15 (V)

VI-3 Kart 112/15 (V)Obergericht30.11.2016

Regest

§ 18 Abs. 1 StromNEV Eine auf der Höchstspannungsebene angeschlossene Erzeugungsanlage speist nicht „dezentral“ im Sinne des § 18 Abs. 1 StromNEV ein, so dass kei-ne Entgelte für die dezentrale Einspeisung zu gewähren sind.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 112/15 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-11-30

Aktenzeichen: VI-3 Kart 112/15 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1130.VI3KART112.15V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Leitsätze

§ 18 Abs. 1 StromNEV

Eine auf der Höchstspannungsebene angeschlossene Erzeugungsanlage speist nicht „dezentral“ im Sinne des § 18 Abs. 1 StromNEV ein, so dass kei-ne Entgelte für die dezentrale Einspeisung zu gewähren sind.

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin vom 9.6.2015 gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur vom 6.5.2015, Az. BK8-13/103, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur trägt die Antragstellerin. Die weitere Beteiligte trägt ihre Kosten selbst.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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