I-24 U 40/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-11-22, I-24 U 40/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-11-22, I-24 U 40/16
I-24 U 40/16Obergericht22.11.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 40/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-22
Aktenzeichen: I-24 U 40/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1122.I24U40.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung des Beklagten das am 26.01.2016 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Das Versäumnisurteil vom 28.08.2013 bleibt aufrechterhalten, soweit der Beklagte verurteilt worden ist, an die Klägerin 283.672,78 € nebst Zinsen ab dem 09.08.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die weitergehende Klage abgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin zu 16 % und der Beklagte zu 84 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 10 % und der Beklagte zu 90 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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