Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-11-18, I-7 U 15/16

I-7 U 15/16Obergericht18.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 15/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-18

Aktenzeichen: I-7 U 15/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1118.I7U15.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 19.11.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Mönchengladbach, Az. 10 O 140/15, wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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