I-24 U 48/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-11-17, I-24 U 48/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-11-17, I-24 U 48/16
I-24 U 48/16Obergericht17.11.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 48/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-11-17
Aktenzeichen: I-24 U 48/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1117.I24U48.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.01.2016 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Duisburg wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung iHvon 120% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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