Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-11-17, I-24 U 48/16

I-24 U 48/16Obergericht17.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 48/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-11-17

Aktenzeichen: I-24 U 48/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1117.I24U48.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.01.2016 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Duisburg wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung iHvon 120% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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