I-18 U 20/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-11-16, I-18 U 20/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-11-16, I-18 U 20/15
I-18 U 20/15Obergericht16.11.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 20/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-16
Aktenzeichen: I-18 U 20/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1116.I18U20.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 16.01.2015 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (2 O 161/14) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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