Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-11-16, I-18 U 20/15

I-18 U 20/15Obergericht16.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 20/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-16

Aktenzeichen: I-18 U 20/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1116.I18U20.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 16.01.2015 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (2 O 161/14) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.