I-9 U 28/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-10-31, I-9 U 28/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-10-31, I-9 U 28/16
I-9 U 28/16Obergericht31.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 28/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-31
Aktenzeichen: I-9 U 28/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1031.I9U28.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 26.11.2015 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 27.01.2016 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 34.565,05 € vom 01.08.2013 bis zum 08.09.2014 und aus 43.206,32 € vom 09.09.2014 bis zum 02.11.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weiter gehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Klägerin 5 % und der Beklagte 95 % mit Ausnahme der Kosten der Streithilfe, von denen die Klägerin 5 % und die Streithelferin selbst 95 % tragen. Von den Kosten der Berufungsinstanz tragen die Klägerin 20 % und der Beklagte 80 % mit Ausnahme der Kosten der Streithilfe, von denen die Klägerin 20 % und die Streithelferin selbst 80 % tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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