Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-10-31, I-7 W 67/16

I-7 W 67/16Obergericht31.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 W 67/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-10-31

Aktenzeichen: I-7 W 67/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1031.I7W67.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 12. September 2016 wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 23. August 2016 abgeändert.

Gegen die Schuldnerin wird wegen Nichterfüllung der ihr durch Teilanerkenntnisurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 04. April 2016 auferlegten Verpflichtung zu Ziffer 1. des Urteilstenors ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000,00 €, ersatzweise jeweils Zwangshaft von einem Tag je 200,00 €, verhängt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.

Der Gegenstandswert der Beschwerde wird auf 8.750,- € festgesetzt.

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