Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-10-27, I-12 U 2/16

I-12 U 2/16Obergericht27.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 2/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-27

Aktenzeichen: I-12 U 2/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1027.I12U2.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 15.12.2015 (3 O 293/14) teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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