VI-3 Kart 83/16 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-10-26, VI-3 Kart 83/16 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-10-26, VI-3 Kart 83/16 (V)
VI-3 Kart 83/16 (V)Obergericht26.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 83/16 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-10-26
Aktenzeichen: VI-3 Kart 83/16 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1026.VI3KART83.16V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den ihre Beiladung ablehnenden Beschluss vom 30.05.2016 (BK6-15-168-B1) wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 10.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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