3 Kart 19/16 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-10-26, 3 Kart 19/16 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-10-26, 3 Kart 19/16 (V)
3 Kart 19/16 (V)Obergericht26.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 19/16 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-10-26
Aktenzeichen: 3 Kart 19/16 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1026.3KART19.16V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 28.01.2016 (BK6-15-168) über die Verlagerung von 50 MW Anschlusskapazität wird als unzulässig verworfen.
Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur und der Betroffenen zu 1) bis 3).
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 50.000,- Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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