I-16 U 178/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-10-21, I-16 U 178/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-10-21, I-16 U 178/15
I-16 U 178/15Obergericht21.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 178/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-21
Aktenzeichen: I-16 U 178/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1021.I16U178.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.08.2015 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte
Dieses und das erstinstanzliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird gestattet, eine Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil gegen sie vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn der Kläger nicht zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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